Leistungen
Drei Pakete. Sechs Einzelleistungen.
Wählen Sie das Paket, das zu Ihrer Situation passt – oder die Einzelleistung, die Sie gerade brauchen.
Unsere Leistungspakete
Wir bündeln unsere Leistungen in drei Pakete – je nachdem, wo Sie im Erbprozess gerade stehen.
Weitblick: Vorsorge & Übergabe
Für alle, die nicht warten, bis es zu spät ist.
Das ist enthalten
- Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte nach steuerlichen Kriterien
- Steuerliche Beurteilung und Gestaltungsempfehlung für die Übertragung und Vorsorgeabsicherung
- Unterstützung bei der Umsetzung des Nachfolgewechsels und bei Strukturanpassungen
Mit vorausschauender Planung nutzen Sie Freibeträge nach § 14 ErbStG alle 10 Jahre neu und übergeben Ihr Vermögen strukturiert, statt es später über eine hohe Steuerlast zu verlieren.
Dabei berücksichtigen wir auch Übertragungen außerhalb der klassischen Schenkung, um langfristig Steuern zu gestalten. Die Absicherung und Versorgung des Übergebenden ist uns dabei besonders wichtig und Teil unserer individuellen Planung.
Sicherheit: Begleitung im Erbfall oder bei Schenkungen
Für alle, bei denen der Erbfall bereits eingetreten ist oder eine Schenkung ansteht.
Das ist enthalten
- Steuerliche Unternehmens- und Immobilienbewertung nach dem BewG
- Erstellung der Erbschaft-, Schenkungs- und Feststellungserklärungen
- Begleitung von Erben und Erbengemeinschaften bis zur abgeschlossenen Veranlagung
Wir ermitteln die Werte nach dem Bewertungsgesetz, erstellen alle erforderlichen Erklärungen fristgerecht und sichern jeden Freibetrag. Bei Erbengemeinschaften begleiten wir alle Beteiligten bis zur abgeschlossenen Veranlagung, damit die Gemeinschaft nicht an fehlender Struktur zerbricht.
Strategie: Vermögen sichern & ausbauen
Für alle, die aus dem Erbe langfristig etwas machen wollen.
Das ist enthalten
- Analyse der Vermögens- und Einkommenssituation nach dem Erbfall
- Steueroptimierte Strategie für den Erhalt und Ausbau des geerbten Vermögens
- Prüfung und Anpassung der Strukturen, z. B. bei Immobilien und Beteiligungen
- Laufende steuerliche Betreuung mit festem Ansprechpartner
Wir begleiten Sie dauerhaft dabei, geerbtes Vermögen steueroptimiert zu erhalten und auszubauen – mit einem festen Ansprechpartner statt wechselnden Sachbearbeitern.
So bleibt Ihr Vermögen nicht nur erhalten, sondern wird gezielt und steuerlich sinnvoll weiterentwickelt – auch wenn sich Gesetze oder Ihre Lebenssituation ändern.
Unsere Einzelleistungen im Detail
Jede Leistung können Sie auch einzeln beauftragen. Hier sehen Sie, was dahintersteckt und welche Fragen dazu häufig gestellt werden.
Schützt vor einer hohen Steuerlast, die allein durch einen falsch angesetzten Wert entsteht oder durch den Wegfall von steuerfreien Beträgen wegen falscher Strukturen.
Nutzen Sie eine fundierte Wertermittlung als Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Gerade bei Unternehmen können kleine Stellschrauben darüber entscheiden, ob das Unternehmensvermögen zu 100 % steuerfrei oder zu 100 % steuerpflichtig ist.
Wir ermitteln die Werte nach dem Bewertungsgesetz (BewG) und dokumentieren die Wertermittlung so, dass sie vom Finanzamt anerkannt wird.
ErgebnisEine nachvollziehbare, steuerlich belastbare Wertermittlung.
Wie läuft eine Unternehmens- oder Immobilienbewertung ab?
Die Bewertung erfolgt nach dem Bewertungsgesetz (BewG) mit einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren – bei Immobilien meist Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, bei Unternehmen in der Regel das vereinfachte Ertragswertverfahren. Wir wählen das für Sie günstigste zulässige Verfahren und dokumentieren die Wertermittlung so, dass sie vom Finanzamt anerkannt wird.
Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?
Für Immobilien in der Regel Grundbuchauszug, Wohn-/Nutzfläche, Baujahr und bei vermieteten Objekten die Mieteinnahmen; für Unternehmen die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre. Nach einem kurzen Blick auf Ihren Fall sagen wir Ihnen genau, was zusätzlich nötig ist.
Wie lange dauert eine Bewertung?
Eine Immobilienbewertung ist meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen, eine Unternehmensbewertung kann je nach Komplexität mehrere Wochen dauern. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen nennen wir Ihnen einen konkreten Zeitrahmen.
Sichert jeden Freibetrag, der Ihrer Familie sonst verloren geht.
Wir erstellen die Erbschaft-, Schenkungs- und Feststellungserklärungen, übernehmen die Anzeige des Erbfalls und die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt – von der Anzeige bis zur endgültigen Steuerfestsetzung.
Dabei prüfen wir, welche Freibeträge in Ihrem Fall greifen, und sorgen dafür, dass keiner ungenutzt verfällt.
ErgebnisFristgerecht und vollständig eingereicht.
Bis wann muss die Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden?
Eine feste Abgabefrist für die Erklärung selbst gibt es nicht – sie beginnt erst, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert, und beträgt dann in der Regel mindestens einen Monat (§ 31 ErbStG). Unabhängig davon müssen Sie den Erbfall dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis anzeigen (§ 30 ErbStG) – diese Anzeige übernehmen wir für Sie.
Welche Freibeträge gibt es und wie werden sie gesichert?
Nach § 16 ErbStG gelten aktuell: Ehegatten/Lebenspartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern/Voreltern bei Erbschaft 100.000 €, alle übrigen (Steuerklasse II/III) 20.000 €. Wir prüfen, welche Freibeträge in Ihrem Fall greifen, und sorgen dafür, dass keiner ungenutzt verfällt.
Was, wenn ich die Anzeige- oder Abgabefrist verpasst habe?
Melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns – eine verspätete Anzeige kann steuerstrafrechtliche Folgen haben, lässt sich aber durch zeitnahes Nachholen oft noch ordnen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und die nächsten Schritte.
Bewahrt den Familienfrieden, wenn mehrere Erben unterschiedliche Vorstellungen haben.
Wir begleiten Erben und Erbengemeinschaften bis zur abgeschlossenen Veranlagung. Wir erarbeiten eine steuerlich saubere Aufteilung von Immobilien, Betriebsvermögen und liquiden Mitteln, die für alle Miterben nachvollziehbar ist, und moderieren die wirtschaftlichen Fragen dazu.
Für die rechtliche Seite arbeiten wir bei Bedarf eng mit dem beauftragten Rechtsanwalt oder Notar zusammen.
ErgebnisEine Aufteilung, die steuerlich sauber ist und trägt.
Was tun Sie, wenn sich die Erben nicht einig sind?
Eine Erbengemeinschaft kann nach § 2032 BGB nur gemeinsam über den Nachlass verfügen – schon eine Person kann eine Auseinandersetzung blockieren. Wir erarbeiten eine steuerlich saubere Aufteilung, die für alle Miterben nachvollziehbar ist, und moderieren die wirtschaftlichen Fragen dazu.
Können Sie auch bei bereits zerstrittenen Erbengemeinschaften helfen?
Ja. Wir sind ausschließlich für die steuerliche Seite zuständig, arbeiten bei Bedarf aber eng mit dem beauftragten Rechtsanwalt oder Notar zusammen, um eine tragfähige Lösung zu erreichen.
Braucht jeder Miterbe einen eigenen Berater?
Nicht zwingend, aber bei gegenläufigen Interessen zwischen Miterben ist eine getrennte Beratung sinnvoll, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Wir sprechen das offen an, wenn wir das in Ihrem Fall so einschätzen.
Verhindert, dass Freibeträge in ein paar Jahren ungenutzt verfallen.
Wir beurteilen steuerlich, ob und wie sich eine Übertragung zu Lebzeiten lohnt, und entwickeln eine Gestaltungsempfehlung für die Übertragung und die Vorsorgeabsicherung. Freibeträge lassen sich nach § 14 ErbStG alle 10 Jahre neu nutzen – wer früh beginnt, kann mehrfach steuerfrei übertragen.
Die Absicherung und Versorgung des Übergebenden ist dabei Teil unserer individuellen Planung, zum Beispiel durch Nießbrauch- oder Wohnrechte. Auch bei der Umsetzung des Nachfolgewechsels und bei Strukturanpassungen unterstützen wir Sie.
ErgebnisFrühzeitige Übertragung statt späterer Steuerlast.
Ab wann macht eine Schenkung zu Lebzeiten Sinn?
Sobald absehbar ist, dass später Erbschaftsteuer anfallen würde, weil das Vermögen die Freibeträge übersteigt. Da sich die Freibeträge nach § 14 ErbStG alle 10 Jahre neu nutzen lassen, lohnt sich frühzeitige Planung besonders bei größerem Vermögen.
Welche Risiken gibt es bei einer zu frühen Übertragung?
Wer Vermögen zu früh oder ohne Absicherung überträgt, kann finanziell von den Beschenkten abhängig werden. Deshalb planen wir Übertragungen mit Rückbehalt von Nießbrauch- oder Wohnrechten, wo das sinnvoll ist.
Ersetzen Sie Testament oder Erbvertrag?
Nein, das bleibt Sache von Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Wir stimmen die steuerliche Gestaltung eng mit Ihrem Notar ab, damit rechtliche und steuerliche Seite zusammenpassen.
Schützt das Familienvermögen davor, durch eine falsche Struktur langsam zu schrumpfen.
Wir analysieren Ihre Vermögens- und Einkommenssituation nach dem Erbfall und entwickeln eine steueroptimierte Strategie für den Erhalt und Ausbau des geerbten Vermögens – etwa um unnötige laufende Steuerlast bei Immobilien oder Betriebsvermögen zu vermeiden.
Wir beraten ausschließlich als Steuerberater, ohne Vermittlung an oder Zusammenarbeit mit externen Vermögensverwaltern oder Finanzberatern.
ErgebnisEine steueroptimierte Strategie für die nächsten Jahre.
Wie unterstützen Sie konkret beim Vermögensaufbau?
Wir entwickeln eine steueroptimierte Strategie für geerbtes Vermögen – etwa um unnötige laufende Steuerlast bei Immobilien oder Betriebsvermögen zu vermeiden – als Teil unserer laufenden steuerlichen Beratung.
Reicht das auch bei kleineren Erbschaften?
Ja – auch bei überschaubarem Vermögen sorgt eine klare Struktur von Anfang an dafür, dass daraus langfristig etwas wird, statt dass es durch falsche Entscheidungen an Wert verliert.
Arbeiten Sie dafür mit Banken oder Vermögensverwaltern zusammen?
Nein. Wir begleiten Sie ausschließlich im Rahmen unserer eigenen steuerlichen Beratung als Steuerberater – ohne Vermittlung an oder Zusammenarbeit mit externen Vermögensverwaltern oder Finanzberatern.
Bewahrt den Zusammenhalt in der Familie, weil niemand wichtige Entscheidungen allein treffen muss.
Eine kontinuierliche steuerliche Begleitung nach dem Erbfall statt einer einmaligen Beratung – mit einem festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt, statt wechselnder Sachbearbeiter.
Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie die Betreuung in Anspruch nehmen, und können sie jederzeit anpassen oder beenden.
ErgebnisEin fester Ansprechpartner statt wechselnder Sachbearbeiter.
Was beinhaltet die laufende Betreuung genau?
Eine kontinuierliche steuerliche Begleitung nach dem Erbfall statt einer einmaligen Beratung – mit einem festen Ansprechpartner, der Ihre Situation kennt, statt wechselnder Sachbearbeiter.
Wie oft haben wir Kontakt?
Das richten wir nach Ihrem Bedarf – von anlassbezogenem Kontakt bei wichtigen Entscheidungen bis zu regelmäßigen Terminen.
Kann ich die Betreuung jederzeit anpassen oder beenden?
Ja, das ist jederzeit möglich.
Sie wissen noch nicht, wo Sie anfangen sollen?
Dafür ist das Erstgespräch da: Wir sortieren gemeinsam Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Schritte zuerst sinnvoll sind.
Erstgespräch anfragenKontakt aufnehmen
Schreiben Sie oder rufen Sie uns an – wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
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